Meisterschulen
am Ostbahnhof

Hochschulzugang

Hochschulzugang

Hochschulzugang für Meisterinnen und Meister

  • Wer die Meisterprüfung absolviert hat erhält in fast allen Bundesländern den uneingeschränkten (allgemeinen) Hochschulzugang, d.h. man kann an einer Hochschule (Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Universität) grundsätzlich in jedem beliebigen Fach studieren. Siehe für Bayern Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz und § 29 der Qualifikationsverordnung.
  • Beruflich erworbene Kompetenzen können bis zu 50 Prozent auf das Bachelor-Studium angerechnet werden, wenn sie gleichwertig mit dem Studium sind.

Diese Möglichkeiten zeigen die Gleich­wertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung und zeigten zugleich, dass Meisterinnen und Meistern nicht nur in Unternehmen, sondern auch im Bildungs­system alle Türen offen stehen.