Meisterschulen
am Ostbahnhof

Anmeldung

Anmeldung

Allgemeine Informationen

Für die Anmeldung ist das Anmelde­formular vollständig auszufüllen und zusammen mit den dort aufgeführten erforderlichen Unter­lagen einzureichen.

Das Anmelde­formular kann direkt online ausgefüllt werden.

Anmeldungen für das jeweils kommende Schuljahr werden grund­sätzlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres entgegengenommen. Sofern noch freie Plätze verfügbar sind, ist eine Anmeldung auch nach Ablauf dieser Frist möglich. Dies gilt insbesondere für die Meister­schule für Friseure.

Im Anschluss an den Anmeldeschluss findet das Aufnahmeverfahren statt. Nach dessen Auswertung werden die Schul­plätze vergeben und gegebenenfalls Warte­listen erstellt. Die Benachrichtigung über eine Zusage oder einen Wartelistenplatz erfolgt per E-Mail spätestens bis Ende März des Folgejahres.

Sollte bei Ihnen im Rahmen des Schulbesuchs ein sonder­pädagogischer Förder­bedarf bestehen, bitten wir Sie, die Schule frühzeitig darüber zu informieren. Die Angabe dieser Informationen ist freiwillig. Ihre Daten werden selbst­verständlich gemäß den geltenden datenschutz­rechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Für ein vertrauliches Gespräch steht Ihnen die Inklusionskoordinatorin Annette Kohlen­berger gerne zur Verfügung (Mail-Kontakt: annette.kohlenberger@ms-muc.de)

Bitte informieren Sie das Sekretariat umgehend per E-Mail an sekretariat@ms-muc.de, falls sich Ihre Kontakt­daten ändern.

Beachten Sie außerdem die Hinweise zum Aufnahmeverfahren sowie zur erforder­lichen IT-Ausstattung. Für den Schul­besuch ist ein Note­book mitzubringen.

Unterricht

In allen Fach­richtungen findet der Unterricht Montag bis Freitag während des Schul­jahres von September bis Juli statt. Unterrichts­zeiten sind 7:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr. Es gilt die bayerische Ferien­ordnung.

Der Unterricht ist in 38 Wochen­stunden Pflicht­unterricht und ca. 5 Stunden Wahl-Pflicht­unterricht unterteilt.

Vom Pflicht­unterricht und vom Wahl-Pflicht­unterricht kann grundsätzlich nicht befreit werden. Ins­besondere die vorherige teil­weise Ablegung der Meister­prüfung ist grund­sätzlich kein Befreiungs­grund, da die einzelnen Teile des Pflicht­unterrichts sich auf­einander beziehen und gewerk­spezifische Unterrichts­inhalte haben. Viele Inhalte werden fächer­übergreifend und auf Handlungs­kompetenz hin unterrichtet.

Die Nicht­teilnahme an Fächern des Pflicht­unterrichts kann das Bestehen der Probe­zeit gefährden.

Aufnahme­voraussetzungen

Bestandene Gesellenprüfung bzw. eine entsprechende (gewerbliche) Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.

Das schulinterne Aufnahmeverfahren ist in einer Zulassungssatzung geregelt und erfolgt in folgenden Schritten:

1. Anmeldung durch den Bewerber (Anmeldeformular) mit den notwendigen Unterlagen, gerne per Email (sekretariat­@ms-muc.de) oder per Post.

2. Die erforderlichen Unterlagen (z.B. Fortbildungsnachweise) können bis zum 31.12. des Jahres per Mail nachgereicht werden.

3. Ein Auswahl­verfahren kommt dann zur Anwendung, wenn die Zahl der Bewerbungen zum Jahresende des Vorjahres (31.12.XX) die Zahl der zur Verfügung stehenden Fortbildung­splätze übersteigt. Das Auswahl­verfahren erfolgt anhand einer Punktevergabe. Details bitte in der Zulassungs­satzung, hier speziell § 4 nachlesen!

4. Die schriftliche Aufnahme­zusage durch die Meisterschule wird per Email versandt.

5. Mit Eingang der unterschriebenen Verpflichtungs­erklärung und Zahlung des Verbrauchs­stoff­geldes ist die Anmeldung verbindlich abge­schlossen.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Kopie der Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung (Prüfungszeugnis) mit Prüfungsnoten
  • Kopie des Abschlusszeugnisses des höchsten Schulabschlusses (z.B.Zeugnis des qualifizierenden Mittelschulabschlusses, Realschul-, Abiturzeugnis etc.)

  • Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen - Kontakt: berufsanerkennung@hwk-muenchen.de

  • Fehlende oder noch nicht erstellte Unterlagen (z.B. aufgrund nicht abge­legter Gesellen­prüfung) können dazu führen, dass in einem Auswahl­verfahren weniger Punkte erreicht werden und damit die Chancen sich verringern, einen Platz zu erhalten.

Auswahlverfahren

Nachweise für ein mögliches Auswahl­verfahren
(falls vorhanden):

  • Noten der Gesellen- oder Facharbeit­erprüfung

  • Zeit der berufs­spezifischen Tätigkeit ab der Gesellenprüfung
  • - Die Zeit der Berufstätigkeit muss sich aus dem Dokument eindeutig ergeben. (Gehaltsnachweis, Arbeitszeugnis, Steuerbescheid bei Selbständigen)
  • - Nur nachgewiesene Zeiten können berücksichtigt werden. Die Nachweise müssen zum 31.12.XX (Anmeldeende für das Auswahlverfahren) vorliegen!

  • Nachweis über besondere berufliche Weiter­bildungs­maßnahmen / Zusatz­qualifikationen

  • Siegernachweis im praktischen Leistungs­wettbewerb der Handwerksjugend (Bundessieger, Landessieger oder Kammersieger)