Allgemeine Informationen
Für die Anmeldung ist das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und zusammen mit den dort aufgeführten erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Das Anmeldeformular kann direkt online ausgefüllt werden.
Anmeldungen für das jeweils kommende Schuljahr werden grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres entgegengenommen. Sofern noch freie Plätze verfügbar sind, ist eine Anmeldung auch nach Ablauf dieser Frist möglich. Dies gilt insbesondere für die Meisterschule für Friseure.
Im Anschluss an den Anmeldeschluss findet das Aufnahmeverfahren statt. Nach dessen Auswertung werden die Schulplätze vergeben und gegebenenfalls Wartelisten erstellt. Die Benachrichtigung über eine Zusage oder einen Wartelistenplatz erfolgt per E-Mail spätestens bis Ende März des Folgejahres.
Sollte bei Ihnen im Rahmen des Schulbesuchs ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen, bitten wir Sie, die Schule frühzeitig darüber zu informieren. Die Angabe dieser Informationen ist freiwillig. Ihre Daten werden selbstverständlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Für ein vertrauliches Gespräch steht Ihnen die Inklusionskoordinatorin Annette Kohlenberger gerne zur Verfügung (Mail-Kontakt: annette.kohlenberger@ms-muc.de)
Bitte informieren Sie das Sekretariat umgehend per E-Mail an sekretariat@ms-muc.de, falls sich Ihre Kontaktdaten ändern.
Beachten Sie außerdem die Hinweise zum Aufnahmeverfahren sowie zur erforderlichen IT-Ausstattung. Für den Schulbesuch ist ein Notebook mitzubringen.
Unterricht
In allen Fachrichtungen findet der Unterricht Montag bis Freitag während des Schuljahres von September bis Juli statt. Unterrichtszeiten sind 7:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr. Es gilt die bayerische Ferienordnung.
Der Unterricht ist in 38 Wochenstunden Pflichtunterricht und ca. 5 Stunden Wahl-Pflichtunterricht unterteilt.
Vom Pflichtunterricht und vom Wahl-Pflichtunterricht kann grundsätzlich nicht befreit werden. Insbesondere die vorherige teilweise Ablegung der Meisterprüfung ist grundsätzlich kein Befreiungsgrund, da die einzelnen Teile des Pflichtunterrichts sich aufeinander beziehen und gewerkspezifische Unterrichtsinhalte haben. Viele Inhalte werden fächerübergreifend und auf Handlungskompetenz hin unterrichtet.
Die Nichtteilnahme an Fächern des Pflichtunterrichts kann das Bestehen der Probezeit gefährden.